Direkte Demokratie/ EinwohnerInnen-Beteiligung zu allen bürgerrelevanten Fragen

Sind Menschen von öffentlichen Entscheidungen betroffenen, müssen sie über Entscheidungsträger – z.B. die Abgeordneten – und konkret zu Sachfragen mitbestimmen können – auf allen Ebenen und in allen Gesellschaftsbereichen. Das heißt z.B.: Absenkung des Wahlalters; Wahlrecht unabhängig von der Staatsbürgerschaft („Wartezeit“ max. 5 Jahre); Ausbau der direkten Demokratie von den Kommunen bis zur EU; umfassende EinwohnerInnen-Beteiligung bei Planungs- und Finanzfragen (z.B. Bürgerhaushalte, Beteiligungsrechte bei Projekten); Demokratisierung der Gesellschaft durch Entscheidungsbeteiligung der EinwohnerInnen und „zivilgesellschaftliche Aufsicht“ (z. B. durch Beiräte in Zweckverbänden, öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen).

3 Gedanken zu „Direkte Demokratie/ EinwohnerInnen-Beteiligung zu allen bürgerrelevanten Fragen

  1. Anbei möchte ich einen ersten und auch sehr grundlegenden Vorschlag zur Thematik machen.

    Und zwar sollte das Kommunalwahlrecht etwas mehr der Zeit angepasst werden. Es ist sinnvoll, wenn sich DIE LINKE dafür einsetzt. Das künftig bei Gemeinde-bzw. Stadtratswahlen und Kreistagswahlen, die WählerInnen mehr Stimmen auf dem Stimmzettel ankreuzen können. Als, wie bisherig 3 Stück. Maßvoll bedeutet, allerdings dass kein Chaos bei der Auszählung als Beispiel entstehen könnte. Sondern eine simple Erhöhung von 3 auf 5. Diese sollten dann wie bisher entweder auf eine(n) Kandidatin konzentriert. Aber auch auf verschiedene KandidatInnen nach beliebigen Mischverhältnis verteilt werden dürfen.

  2. Wenn wir schon einmal beim Thema der Direkten Demokratie sind. So ist zum Beispiel der Paragraph 41 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO, Par. 41) dringend überarbeitungsbedürftig.

    Wonach, gewählten Bürgermeister und Landräte noch einmal zusätzlich auch zu den Wahlen der Gemeinde-bzw. Stadträte oder halt der Kreistage antreten können.

    Schließlich sind sie ohnehin durch ihre Wahl in das o.g. ehren- bzw. hauptamtliche Wahlbeamtenverhältnis Mitglied des jeweiligen Kommunalparlamentes als Leiter der Sitzungen. Das kann und darf es einfach nicht sein. Und widerspricht eindeutig der zunehmend angestrebten Sache der Trennung von Amt und Mandat.

    DIE LINKE möchte sich dafür einsetzen, dass dieser scheindemokratische Missstand abgeschafft wird.

  3. Wir möchten auch die Rechte der ArbeitnehmerInnen in kommunalen Einrichtungen (wie z. B. Kindertagesstätten oder Betriebshöfen) stärken. Dazu wollen wir entsprechende Reformen auf dem Weg bringen, wonach es den Gemeinden und Städten und Landkreisen es ermöglicht wird. Bei Neueinstellungen in den Leitungsebenen dieser Institutionen das System der ArbeiterInnenselbstverwaltung einzuführen.

    Was in der Endkonsequenz bedeuten würde, dass zwar BürgermeisterInnen und LandrätInnen weiterhin das Vorschlagsrecht zum Beispiel bei der Einstellung von neuen Vorgesetzten in diesen Institutionen haben. Ebenso wie die jeweils zuständigen Kommunalparlamente. Aber deren Einberufung in das Beamten- bzw. Angestelltenverhältnis nur durch eine FREIE, GEHEIME und DEMOKRATISCHE Wahl durch die Belegschaft dieser Institutionen erfolgen darf. Dabei ist angestrebt, dass wenn ausreichend BewerberInnen zur Auswahl stehen. Diese auch auf dem Wahlschein verzeichnet werden müssen. Ebenso soll das Arbeitsverhältnis dieser Leitungspersonen jeweils zeitlich begrenzt sein. Näheres zur Dauer dieser Wahlperiode (z. B. die Länge derer) soll in der Entscheidungsbefugnis des Ortes bzw. des Landkreises liegen.

    Ebenso, soll eine Abwahl der Leitungspersonen möglich sein. Wenn sich zuvor 2/3 der Belegschaft in einer Urabstimmung aufgrund nachgewiesener schwerwiegender Fehler in der Arbeits- und/oder Amtsausführung der Leitungsperson. Für diese aussprechen.

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