Für eine wohnortnahe medizinische Versorgung, Pflege und Assistenz besonders im ländlichen Bereich wollen wir Sozialzentren in Orten einer Verwaltungsregion als Stützpunkte für soziale Dienstleistungen und Kommunikationsstätten schaffen. In ihnen werden soziale Dienstleistungen wie Beratungen angeboten und Vereinsarbeit gestaltet. Der dort angestellte Koordinator für soziale Dienste (finanziert über eine Sozialpauschale) vernetzt soziale Angebote, die es in der Region gibt. An jedem Sozialzentrum ist ein Landambulatorium angegliedert, in dem ein angestellter Arzt arbeitet. In vorgehaltenen Praxisräumen können an bestimmten Tagen Fachärzte Sprechstunden abhalten. Zwischen den einzelnen Orten wird ein Patientenshuttle eingerichtet.
Mein Anliegen:
Als prekär Beschäftigter im Taxigewerbe bin ich täglich (bzw. nächtlich) mit Ausbeutungsverhältnissen von der Sorte konfrontiert, die ein anständiges Leben unmöglich machen, wenn man nicht zufällig mietfrei wohnt, einen reichen Partner hat oder weitere Jobs nebenher macht.
Wir arbeiten für durchschnittliche Stundenlöhne, die weit unter dem (bereits lachhaft niedrigen) von der Bundesregierung projektierten Mindestlohn liegen. (Die Fahrer erhalten i.d.R. 35 – 40% vom Umsatz einer 10 – 12-Stunden-Schicht).
Die Unternehmer sagen aus ihrer Sicht mit einigem Recht, dass sie ja nicht Umsatz generieren können, wo keiner ist und dass sie von niedrigem Umsatz ebenso betroffen sind wie die Fahrer_innen. Was sie dabei ausblenden, ist natürlich, dass sie dadurch das unternehmerische Risiko weitgehend auf die Fahrer_innen abwälzen. Wer sich beklagt, kriegt auch mal zu hören: „Dann musst du eben aufstocken!“. Was viele auch tun müssen.
Meine Anregung:
Da das Taxigewerbe Teil des öffentlichen Nahverkehrs ist (wenn auch von privaten Unternehmen betrieben), sollte es auch öffentliche Förderung erhalten. Und zwar der Art, die NICHT den Unternehmern zugutekommt, sondern die den Fahrer_innen einen Lohn ermöglicht, mit dem man rechnen und von dem man leben kann.
Ob das realistisch ist bei den derzeitgen Kräfteverhältnissen, weiß ich nicht – genauso wenig, wie so etwas praktisch implementiert werden könnte. Ich finde es jedenfalls wünschenswert, wenn auf die Weise vielen Taxifahrer_innen der entwürdigende und stressige Gang zur Arbeitsagentur erspart bleiben könnte.
Gruss aus Weimar
S.
Gute Idee mit der Matrix. offe, dass die Partei Die Linke Gelegenheit erhält, viele der Ideen und Vorschläge umzusetzen und nicht wieder vom Machtkartell der bürgerlichen PArteien ausgebremst wird.
Ich nutze hier die Gelegenheit, da bislang leider keine passende Kategorie auf der Seite erstellt wurde, mich zu folgenden Thema zu äußen:
Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Landesverfassung erwähnen
Bislang finden Menschen mit Erkrankungen der Seele in der Verfassung des Freistaates Thüringen keinerlei Erwähnung. Diese Menschen entwickeln ihr Krankheitsbild, oftmals erst im Laufe ihres Lebens. Und des Häufigeren auch aufgrund der aktuellen gesellschaftlichen und sozialen Situation in der Arbeitswelt. Eben diese, ist im Freistaat Thüringen einem besonderen Missverhältnis gegenübergestellt. Der zwar geringsten Arbeitslosenquote im Osten der Bundesrepublik Deutschland, steht die höchste Zahl an zu leistenden Wochenarbeitsstunden, der zweitschlechteste Durchschnittsverdienst, mit die geringste Urlaubszeit und die schlechteste ArbeitnehmerInnenrechtssituation im bundesrepublikanischen Schnitt gegenüber. Dadurch entsteht unter Anderem, und insbesondere ein Keimherd zur Entstehung psychischer Erkrankungen wie z. B. dem Bourn-Out-Syndrom. Maßnahmen zur Linderung der eben durch dieses geschilderte Missverhältnis entstandenen Krankheiten kosten den SteuerzahlerInnen Jahr für Jahr thüringenweit mindestens eine sechstellige Summe.
Deshalb sind sowohl die freie thüringer Wirtschaft, als auch die Politik als wesentlicher Wegbereiter für Investitionen in einer Bringschuld gegenüber den Betroffenen. Auch vor dem Hintergrund das diese immer mehr entstehenden Krankheitsbilder nicht noch mehr durch Ausbeutung zum Alltag werden.
Menschen mit psychischen Erkrankungen haben es also verdient, besonders von Staat und Gesellschaft geschützt zu werden. Ein erster Schritt soll hierfür getan werden. In dem sie Raum in einem zu ergänzenden Absatz. 5 im Artikel 2 der Thüringer Landesverfassung vom 25. Oktober 1993 Erwähnung finden.
DIE LINKE wird sich in Regierungsverantwortung, aber auch von der Oppositionsbank aus für diese Verfassungsergänzung einsetzen.