Hochschulen demokratisieren/ Drittelparität in allen Entscheidungsbereichen

In Thüringen hat das derzeitige Hochschulgesetz die Voraussetzungen für einen drastischen Abbau der innerhochschulischen Demokratie zugunsten der Präsidien und der Zunahme der Fremdbestimmung durch Hochschulräte geschaffen. Für selbstbestimmte Hochschulen werden wir die rechtlichen Grundlagen ändern und in den Rang einer Verfassung erheben. Prämissen werden u.a. generelle Aufgaben und Funktionen der Hochschulen in der beruflichen und wissenschaftlichen Qualifikation der Lernenden sein, Interdisziplinarität, die Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, sowie der Erhalt wissenschaftlicher Pluralität. Ganz wichtig ist die Einführung einer vollständigen Drittelparität in allen Entscheidungsbereichen durch alle Hochschulmitglieder sein.

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