Schaffung einer Informations- und Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie

In Thüringen soll eine Informations- und Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie errichtet werden, die keinerlei nachrichtendienstliche Befugnisse erhält. Schwerpunktmäßige Aufgabe der Informations- und Dokumentationsstelle ist die Dokumentation neonazistischer und anderer gegen die Grundsätze der Verfassung gerichteter Aktivitäten in Thüringen sowie die Beratung von zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren bei der Auseinandersetzung mit neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Einstellungen sowie ihrer strukturellen und öffentlichen Erscheinungsformen. Außerdem soll sie Initiativen und Interessierte über Möglichkeiten demokratischer Beteiligungsformen und Nutzung direkt-demokratischer Instrumente allgemein informieren oder bezogen auf den konkreten „Aktions-Fall“ beraten.

Ein Gedanke zu „Schaffung einer Informations- und Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie

  1. Leider finde ich keine geeignete Stelle um meine Vorschläge für die Polizei zu formulieren. Seht es mir bitte nach, wenn ich es hier tue, oder aber verschiebt den beitrag an einen geeigneten Platz:

    der Entwurf zum Wahlprogramm liegt uns allen vor.Ich möchte einige Anmerkungen und 3 Vorschläge zu machen.

    Bürgerrechtsfreundliche Polizei

    Ab Zeile 1392 beschäftigt sich der Entwurf mit einer bürgerechtsfreundlichen Polizei.
    Als aktiver Polizeibeamter, immer dem Recht verpflichtet, ist das eine fragwürdige Formulierung, wenn man aus dem Innenverhältnis Polizei auf diese schaut. Grundsätzlich bedarf es einer solchen Formulierung nicht, weil Polizei immer den Bürgerrechten verpflichtet ist.

    Als Bürger des Freistaates Thüringen und im Rückblick der vielen Fragen, die das Handeln der Polizei aufwerfen, muss diese Formulierung aber dick und als Forderung unterstrichen werden. Dabei spielen nicht nur die Bürgerrechte eine Rolle, sondern auch die Zeit, wann Polizei effizient, mit der gebotenen Sorgfalt zur Einhaltung eben dieser Rechte zum Einsatz kommt. Es ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar, dass sich Interventionszeiten der Polizei gravierend von den gesetzlich normierten Interventionszeiten von Rettung und Feuerwehr unterscheiden.

    Ich schlage für das Wahlprogramm vor, dass wir eine Formulierung finden, die erkennen lässt, dass sich „Die Linke“ für eine gesetzliche Interventionszeit von Polizei einsetzt.

    Beurteilungspraxis in der Thüringer Polizei

    In Bezug auf die scheinbar immer knapper werdenden Ressourcen der Thüringer Polizei, geben wir uns alle drei Jahre einem Beurteilungsvorgang hin, der den höchsten Ressourcenverbrauch innerhalb der Polizei in einem Zeitraum von drei Jahren nach innen darstellt. Zudem führt die Beurteilung von Menschen immer zu Demotivation und Verstimmung im Arbeitsprozess. Das ist auch bei unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten so.

    Die Beurteilungsvorgänge werden notwendig, um Auswahlentscheidungen bei Beförderungen zu treffen. Auch Stellenbesetzungen sind davon betroffen.

    Mein V orschlag:

    „Die Linke“ sollte sich für die Abschaffung dieser Beurteilungsvorgänge einsetzen. Vor dem Hintergrund, dass die wir die billigste Polizei Deutschland sind schlage ich vor, dass sich unserer Partei für eine Regelbeförderung der Kolleginnen und Kollegen stark macht und dies im Wahlprogramm festschreibt.

    Polizeistruktur und Polizeiverwaltungslaufbahn

    Die Auswirkungen der Polizeistrukturen sind im Entwurf des Wahlprogrammes hinreichend beschrieben. Ich möchte es uns heute ersparen, die Polizeiliche Kriminalstatistik mit meinen Augen zu lesen und zu analysieren. Später dazu gerne mehr.

    Wir haben nicht nur die billigste, sondern auch eine kranke Polizei. Krankenstände von über 10% sind in den Behörden und Einrichtungen keine Seltenheit.
    Polizeivolldienst ist im eigentlichen Sinne Dienst am Bürger. Wir wollen ja von einer Bürgerrechtspolizei sprechen.

    Wieviel Polizeibeamte schützen denn nun die Bürgerrechte tatsächlich ?
    Bei einer Struktur von ca. 6000 Polizei BeamtInnen sind das eben gerade mal etwas um die 50%. Die anderen Beamten des Vollzuges beschäftigen sich mit Polizeiverwaltung, die ebenso erforderlich ist, aber eben nicht Polizeivollzug darstellt.

    Wir sollten uns für eine Polizeiverwaltungslaufbahn einsetzen, wohin wir die Beamten des Vollzuges, die diesen aber nicht leisten, verschieben. Erkrankte Polizeibeamte könnten wir dabei problemlos weiterbeschäftigen. Der Polizeivollzugsdienst wird mit einer Zulage von 131,- € vergütet. Die durch die Verschiebung gesparte Polizeizulage könnten wir den Kollegen auszahlen, die tatsächlich Polizeivollzug leisten. Damit wird die Attraktivität der Tätigkeit im Polizeivollzug erhöht und sie hebt sich gegenüber der Verwaltung ab.

    Mein Vorschlag:

    „Die Linke“ schreibt die Einführung einer Polizeiverwaltungslaufbahn im Wahlprogramm fest und setzt sich so für die Stärkung der Attraktivität des Polizeivollzugsdienstes ein.

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