Integration wird immer noch als Bringschuld der MigrantInnen und Flüchtlinge angesehen, an deren erster Stelle die Aneignung der deutschen Sprache steht. Ein eigener Beitrag der sogenannten Aufnahmegesellschaft wird allenfalls nachrangig anerkannt. Der Rechtsstatus eines Menschen darf nicht dazu führen, dass Mensch weniger Rechte besitzen. Jeder Mensch ist gleichberechtigtes Mitglied einer Gesellschaft. Integration findet überall dort statt, wo Menschen sich begegnen und interagieren. Ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen fördert Kommunikation und interkulturellen Austausch und baut gegenseitige Vorurteile ab. Interkultureller Austausch ist notwendige Bereicherung und Entwicklungsgrundlage für jede Gesellschaft. Aus diesem Grund müssen zunächst integrationsverhindernde Diskriminierungen, wie Residenzpflicht, Arbeitsverbote usw. beseitigt werden. Menschen, die länger als fünf Jahre einen Aufenthaltsstatus besitzen, sollen uneingeschränkte Mitbestimmungsrechte, also auch bei Wahlen und Abstimmungen, erhalten.