Die Unterbringung von Flüchtlingen in Sammelunterkünften verunmöglicht individuelle und eigenverantwortliche Lebensgestaltung, es führt zu sozialer Ausgrenzung und wirkt insbesondere für Kinder entwicklungshemmend und auch entwicklungsstörend. Sammelunterkünfte verhindern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und befördern so Abgrenzung und Manifestieren rassistische Vorurteile. Flüchtlinge haben wie alle Menschen das Recht auf einen angemessenen Wohnraum, der ihre Privatsphäre schützt. Flüchtlinge, die absehbar länger als zwölf Monate in der Bundesrepublik sich aufhalten werden bzw. sich tatsächlich aufhalten, sollen deshalb das Recht haben, eine Wohnung in Thüringen anzumieten.