Individuelle Förderung und herkunftssprachlicher Unterricht an Schulen

Zu gleichen Lebenschancen gehört auch die Möglichkeit zur Teilhabe an Bildung, so dass zwangsläufig Bildungsangebote Menschen nicht bereits ausschließen dürfen. Der Zusammenhang zwischen dem sozialen Status und dem Erreichen eines höheren Bildungsabschlusses ist allgemein bekannt und nicht mit der unterschiedlichen Kompetenz der Schüler zu erklären, ebenso nicht der Unterschied zwischen dem Bildungsabschlüssen zwischen Herkunfts-Deutschen und Kindern mit Migrationshintergrund. Hierfür müssen zwangsläufig Instrumentarien geschaffen werden bzw. vorhandene genutzt werden. Wie zum Beispiel die Anerkennung der Herkunftssprache als zweite Fremdsprache sowie die Umsetzung individuelle Förderung und herkunftssprachlicher Unterricht, um Kindern unterschiedslos die gleichen Lebenschancen zunächst erst einmal zu eröffnen – das heißt, auch Bildung muss diskriminierungsfrei sein.

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