Die Stärkung und der Ausbau der kommunalen Selbstverwaltung ist durch mehr Bürgernähe, Bürgerbeteiligung und demokratischer Mitwirkung zu realisieren. Vorschriften müssen modernen Qualitätsanforderungen genügen und gleichzeitig klar und verständlich formuliert sein. Markenzeichen einer Verwaltungsreform sind Entbürokratisierung, höhere Transparenz und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger müssen gegenüber der Verwaltung umfassende Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte erhalten. Dieses ist in einem Informationsfreiheitsgesetz zu regeln.