Ein Landesprogramm gegen Neonazismus und für Demokratie soll mit dem Ziel landesgesetzlich verankert werden, neonazistische, rassistische, antisemitische und antidemokratische Einstellungen in der Gesellschaft und deren Verbreitung zu begegnen. Im Rahmen des Landesprogramms sollen zivilgesellschaftliche Institutionen, Projekte und Maßnahmen gefördert und begleitet werden. Aufgaben eines Landesprogrammes ist auch der institutionalisierte Dialog zwischen ExpertInnen und zivilgesellschaftlichen Akteuren mit dem Ziel der Erarbeitung von Konzepten und Programmen für eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und deren Implementierung in Bildungsangeboten.