Die Volksbegehren für bessere Kitas und für gerechte Kommunalabgaben haben gezeigt: Sollen Volksbegehren und Volksentscheide im Land sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Kommunen tatsächlich wirksam sein, müssen in Zukunft auch Abstimmungsthemen zugelassen werden, deren Umsetzung in nennenswertem Umfang zur Ausgabe bzw. Umverteilung öffentlicher Gelder führt. Die Menschen in Thüringen müssen auch über die Verwendung öffentlicher Gelder, und öffentliche Abgaben umfassend abstimmen können. Dazu gehört auch, dass Gesetze und Projekte von einem bestimmten Finanzvolumen an verpflichtend den Stimmberechtigten zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Schweiz praktiziert das schon mit Erfolg – dort gibt es kein „Finanztabu“ bei Abstimmungen.