Der konsequente Übergang vom dreistufigen zum zweistufigen Verwaltungsaufbau in Thüringen ist anzustreben. Alle bisher in den Mittelbehörden wahrgenommenen Aufgaben sind vom Grundsatz auf kommunaler Ebene zu realisieren. Die notwendige Einräumigkeit der Verwaltung sowie die einzuführende Zweistufigkeit sind allerdings ohne eine gründliche Aufgabenkritik und Neustrukturierung der bisherigen Landkreise und kreisfreien Städte nicht umsetzbar. Nach den Grundsätzen der Subsidarität, der Bürgernähe und der Aufgabenanalyse und Aufgabenkritik sowie unter konsequenter Beachtung des Konnexitätsprinzips – wer bestellt, bezahlt – ist das staatliche Handeln weitgehend zu kommunalisieren.