Verbraucher​rechte stärken

Der Schutz von Mensch und Umwelt, Langlebigkeit und ressourcenschonende Produktion sind zentrale Zielstellungen LINKER (Förder-)Politik. Waren und Dienstleistungen müssen so gestaltet sein, dass sie den aktuellen Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. In der Forschung ist die Folgenabschätzung zu stärken, um Risiken für die Gesellschaft zu minimieren. Mit einem Schulfach zu Ernährung und Verbraucherbildung wollen wir Kinder und Jugendliche darin stärken, sich bewusst und lebenspraktisch mit gesunder Ernährung, ihren Rechten als Verbraucher und einer ressourcenschonenden Lebensweise auseinanderzusetzen. Ein kritisches Bewusstsein für Werbestrategien und digitaler Verbraucherschutz müssen als gesamtgesellschaftliche Themen aufgegriffen werden.

2 Gedanken zu „Verbraucher​rechte stärken

  1. Den Verbraucherschutz und auch die Verbraucherrechte stärken bedeutet auch, Menschen mit Behinderung welche in Werkstätten ihren Alltag verbringen ein größtmögliches Recht an Transparenz zu gewährleisten.

    Im Bezug auf Transparenz und Verbraucherschutz bedeutet das auch eine stärkere Auskunftspflicht der Werkstätten gegenüber den Kommunalparlamenten. Zum Beispiel was die Ausschreibung von Fahrdiensten oder der Essenversorgung an Fremdfirmen angeht.

    Für diese Leistungen wird den Werkstätten öffentliches Geld zur Verfügung gestellt. DIE LINKE möchte erreichen, dass diesbezügliche Ausschreibungen nicht mehr ohne das Wissen der jeweiligen Kreistage in den Landkreisen wo die Werkstatt tätig ist durchgeführt werden dürfen. (in kreisfreien Städten die Stadträte)

    Eine solche Gesetzesvorlage muß zeitnah im Thüringer Landtag eingebracht werden.

    In einem weiteren Schritt setzen wir uns dafür ein, dass die Kommunalparlamente solche Ausschreibungen in freier und geheimer Wahl im öffentlichen Teil der Parlamentssitzungen mit einfacher Mehrheit zustimmen müssen. Dieser weitere Schritt wird dann auch auf die Stellenausschreibungen der Werkstätten für die begleitenden Fachdienste und die Fachbereichsleitungen der Werkstätten ausgedehnt.

    Erreicht werden soll damit, eine merkliche Qualitätsverbesserung im Alltag der behinderten Menschen in den Werkstätten.

  2. Moratorium zur Aussetzung des automatischen Einzuges der Kirchensteuer

    In den letzten Wochen weisen sowohl Sparkassen, als auch Genossenschaftsbanken wie auch Privatbanken. Auf ihren Kontoauszügen darauf hin, dass es eine Erfassung für die Erhebung von Kirchensteuer geben wird.

    Die Situation, dass staatliche Institutionen automatisch über die Banken Kirchensteuer einziehen. Ist in der Europäischen Union einzigartig so wie sie es in der Bundesrepublik Deutschland ist.

    DIE LINKE wird sich in einer evtl. Regierungsverantwortung dafür einsetzen. Das von den BürgerInnen im Freistaat Thüringen auf Basis eines Moratoriums, automatisch keinerlei Kirchensteuer mehr automatisch eingezogen wird.

    Diese Vereinbarung zu denen es intensive Verhandlungen mit den beiden großen Kirchen geben wird. Soll so lange Bestand haben. Bis eine bundeseinheitliche Neuregelung zum Einzug der Kirchensteuer getroffen ist. Welche auch den sinkenden Mitgliederzahlen der Kirchen gerecht wird.

Hinterlasse einen Kommentar zu Jürgen Reinhardt Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>