Das Landesamt für den Verfassungsschutz stellt aufgrund seines Charakters als Nachrichtendienst kein geeignetes Instrument dar, von Einstellungen und Strukturen ausgehenden Gefahren für die politischen und sozialen Grund- und Menschenrechte in der notwendigen gesamtgesellschaftlichen Verantwortung abzuwehren. Zudem ist der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln regelmäßig mit dem anlasslosen und ereignisunabhängigen Eingriff in als Schutzrechte gegenüber dem Staat ausgestaltete Grundrechte verbunden. Aufgrund der strukturellen und personellen Verstrickung des TLfV in die bisher bekanntgewordenen Machenschaften im Zusammenhang mit der Führung von für den Aufbau und Organisation neonazistischer Strukturen verantwortlichen V-Personen, in das Versagen der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung neonazistischer Gefahren und in der Verfolgung von demokratischen antifaschistischen Netzwerken ist das TLfV keinesfalls reformfähig.
Sehr gut! Diese Schnüffel-Dienste müssen abgeschafft werden! Sie verteidigen nicht die Demokratie und schützen nicht die Verfassung – sondern laufen Demokratie und Rechtstaatlichkeit entgegen! Gut, dass die Linke die Auflösung des VS fordert!
Dem Kommentar von Johannes F. Trebler kann ich nur zustimmen. Zumal die Vorstellung, Geheimdienste könnten über parlamentarische Gremien kontrolliert werden, in sich absurd ist. Entweder sie sind geheim, dann sind sie geheim oder sie sind kontrollierbar. Dann braucht man aber auch den Hexenzauber des Geheimnisvollen nicht.