Schlagwort-Archiv: Rekommunalisierung

Zweistufige, bürgernahe Verwaltung, weitere Rekommunalisierung

Der konsequente Übergang vom dreistufigen zum zweistufigen Verwaltungsaufbau in Thüringen ist anzustreben. Alle bisher in den Mittelbehörden wahrgenommenen Aufgaben sind vom Grundsatz auf kommunaler Ebene zu realisieren. Die notwendige Einräumigkeit der Verwaltung sowie die einzuführende Zweistufigkeit sind allerdings ohne eine gründliche Aufgabenkritik und Neustrukturierung der bisherigen Landkreise und kreisfreien Städte nicht umsetzbar. Nach den Grundsätzen der Subsidarität, der Bürgernähe und der Aufgabenanalyse und Aufgabenkritik sowie unter konsequenter Beachtung des Konnexitätsprinzips – wer bestellt, bezahlt – ist das staatliche Handeln weitgehend zu kommunalisieren.

Energiewende solidarisch finanzieren

Die Versorgung mit Energie ist für uns ein Grundrecht. Deshalb darf es z. Bsp. keine Strom- oder Gassperren geben. Statt die Kosten der Energiewende den kleinen Endverbrauchern aufzuladen, müssen Steuervorteile der großen Unternehmen gestrichen werden. Energiesparsamkeit muss zu finanziellen Entlastungen führen. So erreichen wir eine solidarische Finanzierung der notwendigen Kosten und können Energiearmut verhindern. Mittels der rekommunalisierten Thüringer Energie AG haben wir nun endlich regional die Chance, wichtige Weichen auf eine ökologisch nachhaltige und sozial ausgerichtete Energiepolitik zu stellen. Dezentrale Energieversorgung kann zudem neue Einkommen für Menschen und Kommunen im ländlichen Raum erzeugen.