Schlagwort-Archiv: Demokratie

Volksbegehren erleichtern / „Finanztabu“ abschaffen

Die Volksbegehren für bessere Kitas und für gerechte Kommunalabgaben haben gezeigt: Sollen Volksbegehren und Volksentscheide im Land sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Kommunen tatsächlich wirksam sein, müssen in Zukunft auch Abstimmungsthemen zugelassen werden, deren Umsetzung in nennenswertem Umfang zur Ausgabe bzw. Umverteilung öffentlicher Gelder führt. Die Menschen in Thüringen müssen auch über die Verwendung öffentlicher Gelder, und öffentliche Abgaben umfassend abstimmen können. Dazu gehört auch, dass Gesetze und Projekte von einem bestimmten Finanzvolumen an verpflichtend den Stimmberechtigten zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Schweiz praktiziert das schon mit Erfolg – dort gibt es kein  „Finanztabu“ bei Abstimmungen.

Landesprogramm gegen Neonazismus und für Demokratie schaffen und gesellschaftliche Bündnisse stärken

Ein Landesprogramm gegen Neonazismus und für Demokratie soll mit dem Ziel landesgesetzlich verankert werden, neonazistische, rassistische, antisemitische und antidemokratische Einstellungen in der Gesellschaft und deren Verbreitung zu begegnen. Im Rahmen des Landesprogramms sollen zivilgesellschaftliche Institutionen, Projekte und Maßnahmen gefördert und begleitet werden. Aufgaben eines Landesprogrammes ist auch der institutionalisierte Dialog zwischen ExpertInnen und zivilgesellschaftlichen Akteuren mit dem Ziel der Erarbeitung von Konzepten und Programmen für eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und deren Implementierung in Bildungsangeboten.

Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ abschaffen

Das Landesamt für den Verfassungsschutz stellt aufgrund seines Charakters als Nachrichtendienst kein geeignetes Instrument dar, von Einstellungen und Strukturen ausgehenden Gefahren für die politischen und sozialen Grund- und Menschenrechte in der notwendigen gesamtgesellschaftlichen Verantwortung abzuwehren. Zudem ist der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln regelmäßig mit dem anlasslosen und ereignisunabhängigen Eingriff in als Schutzrechte gegenüber dem Staat ausgestaltete Grundrechte verbunden. Aufgrund der strukturellen und personellen Verstrickung des TLfV in die bisher bekanntgewordenen Machenschaften im Zusammenhang mit der Führung von für den Aufbau und Organisation neonazistischer Strukturen verantwortlichen V-Personen, in das Versagen der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung neonazistischer Gefahren und in der Verfolgung von demokratischen antifaschistischen Netzwerken ist das TLfV keinesfalls reformfähig.

Schaffung einer Informations- und Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie

In Thüringen soll eine Informations- und Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie errichtet werden, die keinerlei nachrichtendienstliche Befugnisse erhält. Schwerpunktmäßige Aufgabe der Informations- und Dokumentationsstelle ist die Dokumentation neonazistischer und anderer gegen die Grundsätze der Verfassung gerichteter Aktivitäten in Thüringen sowie die Beratung von zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren bei der Auseinandersetzung mit neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Einstellungen sowie ihrer strukturellen und öffentlichen Erscheinungsformen. Außerdem soll sie Initiativen und Interessierte über Möglichkeiten demokratischer Beteiligungsformen und Nutzung direkt-demokratischer Instrumente allgemein informieren oder bezogen auf den konkreten „Aktions-Fall“ beraten.

Direkte Demokratie/ EinwohnerInnen-Beteiligung zu allen bürgerrelevanten Fragen

Sind Menschen von öffentlichen Entscheidungen betroffenen, müssen sie über Entscheidungsträger – z.B. die Abgeordneten – und konkret zu Sachfragen mitbestimmen können – auf allen Ebenen und in allen Gesellschaftsbereichen. Das heißt z.B.: Absenkung des Wahlalters; Wahlrecht unabhängig von der Staatsbürgerschaft („Wartezeit“ max. 5 Jahre); Ausbau der direkten Demokratie von den Kommunen bis zur EU; umfassende EinwohnerInnen-Beteiligung bei Planungs- und Finanzfragen (z.B. Bürgerhaushalte, Beteiligungsrechte bei Projekten); Demokratisierung der Gesellschaft durch Entscheidungsbeteiligung der EinwohnerInnen und „zivilgesellschaftliche Aufsicht“ (z. B. durch Beiräte in Zweckverbänden, öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen).

Informationsfreiheit sichern

In einer auf individuellen Grundrechten und dem Demokratieprinzip aufbauenden Gesellschaftsordnung ist das Recht auf Informationsfreiheit von entscheidender Bedeutung. Zum einen trägt es dazu bei, dass EinwohnerInnen von öffentlichen Stellen die für ihr politisches Engagement und für die Durchsetzung ihrer Rechte notwendigen umfassenden Informationen bekommen. Zum anderen führt der möglichst ungehinderte Zugang zu Informationen bei öffentlichen Stellen dazu, dass deren Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse im Sinne demokratischer Transparenz nachvollziehbar und damit auch kontrollierbar werden. Informationsfreiheit, Öffentlichkeit, Transparenz und demokratische Kontrolle staatlichen Handelns bilden einen untrennbaren Zusammenhang.