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Gleiche soziale Rechte für Flüchtlinge

Die in die Bundesrepublik vor menschenunwürdigen Lebensbedingungen fliehenden Menschen müssen in Thüringen einen uneingeschränkten Zugang zu sozialen Sicherungssystemen und gleiche soziale Rechte haben. Dazu gehören die Barleistung eines menschenwürdigen sozio-kulturellen Existenzminmums und der Zugang zu dezentralen Wohnformen. Der diskriminierende Ausschluss von medizinisch notwendigen Behandlungen für Flüchtlinge durch das Asylbewerberleistungsgesetz kann bis zu dessen Abschaffung auf Bundesebene dadurch überwunden werden, dass Flüchtlinge Krankenversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse durch Vereinbarungen mit einer Krankenkasse gleichgestellt werden. In Thüringen ist ein flächendeckendes Beratungsangebot unabhängiger Institutionen vorzuhalten und eine bedarfsentsprechende Kapazität zur Behandlung traumatischer Erkrankungen sichergestellt sein, die als Folge der Fluchtgründe und Fluchterfahrungen sehr häufig auftreten.