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Zweistufige, bürgernahe Verwaltung, weitere Rekommunalisierung

Der konsequente Übergang vom dreistufigen zum zweistufigen Verwaltungsaufbau in Thüringen ist anzustreben. Alle bisher in den Mittelbehörden wahrgenommenen Aufgaben sind vom Grundsatz auf kommunaler Ebene zu realisieren. Die notwendige Einräumigkeit der Verwaltung sowie die einzuführende Zweistufigkeit sind allerdings ohne eine gründliche Aufgabenkritik und Neustrukturierung der bisherigen Landkreise und kreisfreien Städte nicht umsetzbar. Nach den Grundsätzen der Subsidarität, der Bürgernähe und der Aufgabenanalyse und Aufgabenkritik sowie unter konsequenter Beachtung des Konnexitätsprinzips – wer bestellt, bezahlt – ist das staatliche Handeln weitgehend zu kommunalisieren.

Verwaltung demokratiefreundlich gestalten

Die Stärkung und der Ausbau der kommunalen Selbstverwaltung ist durch mehr Bürgernähe, Bürgerbeteiligung und demokratischer Mitwirkung zu realisieren. Vorschriften müssen modernen Qualitätsanforderungen genügen und gleichzeitig klar und verständlich formuliert sein. Markenzeichen einer Verwaltungsreform sind Entbürokratisierung, höhere Transparenz und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger müssen gegenüber der Verwaltung umfassende Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte erhalten. Dieses ist in einem Informationsfreiheitsgesetz zu regeln.

Mobile Servicebüros überall unterhalten

Für die Bürgerinnen und Bürger muss es einen Anlaufpunkt geben, ohne lange Wege. Deshalb ist landesweit ein Netz von Bürgerservicebüros zu errichten. Der Aufbau ist in den Städten und Gemeinden so zu realisieren, dass sie jederzeit auch mobil kleine Ortschaften erreichen können. Die Servicebüros haben die Funktion einer generellen Anlaufstelle für alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Neben den persönlichen Ansprechpartnern in den Servicebüros sind moderne Kommunikations- und Informationstechnologien unbürokratisch zur Lösung von Bürgeranliegen zur Verfügung zu stellen.

Barriere​freien Bürger​service etablieren

Alle Thüringer müssen auf kurzen Wegen Zugang zu serviceorientierten Verwaltungsstellen haben. Diese sollten den Einwohnerinnen und Einwohnern möglichst viele weitere Wege abnehmen. Bürgerservicebüros sind flächendeckend einzurichten, umfassend auszubauen und zusammen mit anderen öffentlichen Gebäuden barrierefrei zu gestalten. Insbesondere im ländlichen Raum sollte der Bürgerservice in den Sozialzentren integriert werden. Formulare und Dokumente sind in leicht verständlicher Sprache bereitzustellen. Für Menschen mit Sinnesbehinderungen sind bedarfsgerechte Möglichkeiten vorzuhalten. Auch ein barrierefreier Auftritt der Verwaltung im Internet ist sicherzustellen.