Gleiche Chancen auf sozio-kulturelle und ökonomische Teilhabe setzt neben der Anerkennung gleicher Rechte durch die Beseitigung von Schranken auf dem Arbeitsmarkt auch die Anerkennung von Lebensleistungen und Qualifikationen von Menschen nicht-deutscher Herkunft voraus. Mit einem Thüringer Anerkennungsgesetz soll ein Rechtsanspruch auf Feststellung, Bewertung und Bescheinigung bzw. Anerkennung der im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsqualifikationen, einschließlich berufspraktisch erworbenen Wissens und langjähriger Berufserfahrungen, geschaffen werden. Die Anerkennung darf sich dabei nicht an inländisch ökonomischen Verwertungsinteressen orientieren, sondern die Menschen in den Mittelpunkt rücken. Die Anerkennungsverfahren sollen bundeseinheitlich und für alle zugänglich sowie bürokratiearm geregelt sein.
Das ist längst überfällig. Es ist eine Schande, wenn Professorinnen und Handwerker in Deutschland nur als Hilfskräfte arbeiten dürfen, weil ihre Abschlüsse nicht anerkannt werden.
@Maria Michel:
Ohne Frage können wir bei dem geschilderten Bild von Bildungsrassismus sprechen.