Die in die Bundesrepublik vor menschenunwürdigen Lebensbedingungen fliehenden Menschen müssen in Thüringen einen uneingeschränkten Zugang zu sozialen Sicherungssystemen und gleiche soziale Rechte haben. Dazu gehören die Barleistung eines menschenwürdigen sozio-kulturellen Existenzminmums und der Zugang zu dezentralen Wohnformen. Der diskriminierende Ausschluss von medizinisch notwendigen Behandlungen für Flüchtlinge durch das Asylbewerberleistungsgesetz kann bis zu dessen Abschaffung auf Bundesebene dadurch überwunden werden, dass Flüchtlinge Krankenversicherten in der gesetzlichen Krankenkasse durch Vereinbarungen mit einer Krankenkasse gleichgestellt werden. In Thüringen ist ein flächendeckendes Beratungsangebot unabhängiger Institutionen vorzuhalten und eine bedarfsentsprechende Kapazität zur Behandlung traumatischer Erkrankungen sichergestellt sein, die als Folge der Fluchtgründe und Fluchterfahrungen sehr häufig auftreten.
Die dezentrale Unterbringung, die nötige Ausstattung und auch der Bezug von Leistungen, die selbstbestimmt und individuell angewendet werden ist ein wichtiger Schritt.
Auch kleinere Städte, Dörfer sollten für Aufnahmen vorgesehen sein.
Das Bleiberecht für alle und das beenden der Abschiebepraxis wäre ein wichtiger Schritt auch in eine Willkommens”kultur”. Empathie für die Lebenssituationen aus denen Menschen flüchteten kann nur entstehen, wenn sie bekannt sind. Und das sollte über die Medien erfolgen. Ganz wichtig ist auch die Arbeit im Vorfeld vor Ort für die Thematik zu sensibilisieren. Bedauerlicher Weise ist das nötig, um Ablehnungen vorzubeugen.