Kategorie-Archiv: Vielfalt leben – Rassismus und Ausgrenzung entgegen​treten

Landesprogramm gegen Neonazismus und für Demokratie schaffen und gesellschaftliche Bündnisse stärken

Landesprogramm gegen Neonazismus und für Demokratie schaffen und gesellschaftliche Bündnisse stärken

Ein Landesprogramm gegen Neonazismus und für Demokratie soll mit dem Ziel landesgesetzlich verankert werden, neonazistische, rassistische, antisemitische und antidemokratische Einstellungen in der Gesellschaft und deren Verbreitung zu begegnen. Im Rahmen des Landesprogramms sollen zivilgesellschaftliche Institutionen, Projekte und Maßnahmen gefördert und begleitet werden. Aufgaben eines Landesprogrammes ist auch der institutionalisierte Dialog zwischen ExpertInnen und zivilgesellschaftlichen Akteuren mit dem Ziel der Erarbeitung von Konzepten und Programmen für eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und deren Implementierung in Bildungsangeboten.

Individuelle Förderung und herkunftssprachlicher Unterricht an Schulen

Zu gleichen Lebenschancen gehört auch die Möglichkeit zur Teilhabe an Bildung, so dass zwangsläufig Bildungsangebote Menschen nicht bereits ausschließen dürfen. Der Zusammenhang zwischen dem sozialen Status und dem Erreichen eines höheren Bildungsabschlusses ist allgemein bekannt und nicht mit der unterschiedlichen Kompetenz der Schüler zu erklären, ebenso nicht der Unterschied zwischen dem Bildungsabschlüssen zwischen Herkunfts-Deutschen und Kindern mit Migrationshintergrund. Hierfür müssen zwangsläufig Instrumentarien geschaffen werden bzw. vorhandene genutzt werden. Wie zum Beispiel die Anerkennung der Herkunftssprache als zweite Fremdsprache sowie die Umsetzung individuelle Förderung und herkunftssprachlicher Unterricht, um Kindern unterschiedslos die gleichen Lebenschancen zunächst erst einmal zu eröffnen – das heißt, auch Bildung muss diskriminierungsfrei sein.

Mehrsprachigkeit und Barrierefreiheit bei öffentlichen Angeboten sicherstellen

Nicht nur einige Webseiten von touristischen Angeboten sondern alle Internetseiten, die von öffentlichen Trägern betrieben werden, sollten barrierefrei und mehrsprachig, d.h. wenigsten in Deutsch und Englisch verfasst sein. Dabei reicht das Spektrum von der Handyticket-App über das Online-Formular zur Beantragung eines Kindergartenplatzes bis zur Wirtschaftsförderung.

Thüringen kann den demografischen Wandel nur gestalten, wenn es auf Zuwanderung setzt und sich auf die Gäste, die zu uns kommen, einstellt. Dabei ist eine Grundbedingung, dass sich Menschen ohne Sprach- und sonstige Barriere über Thüringen und alles, was dieses Land zu bieten hat, informieren können.

Dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen und freie Wohnortwahl

Die Unterbringung von Flüchtlingen in Sammelunterkünften verunmöglicht individuelle und eigenverantwortliche Lebensgestaltung, es führt zu sozialer Ausgrenzung und wirkt insbesondere für Kinder entwicklungshemmend und auch entwicklungsstörend. Sammelunterkünfte verhindern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und befördern so Abgrenzung und Manifestieren rassistische Vorurteile. Flüchtlinge haben wie alle Menschen das Recht auf einen angemessenen Wohnraum, der ihre Privatsphäre schützt. Flüchtlinge, die absehbar länger als zwölf Monate in der Bundesrepublik sich aufhalten werden bzw. sich tatsächlich aufhalten, sollen deshalb das Recht haben, eine Wohnung in Thüringen anzumieten.

Entwicklung themenspezifischer touristischer Angebote zur politisch-historischen Entwicklung in Thüringen

Auch internationale und nationale Gedenkstätten gehören in das Portfolio touristischer Möglichkeiten in Thüringen. Dazu gehört die internationale Gedenkstätte Buchenwald/ Dora genauso wie die Gedenkstätte Deutsche Einheit mit dem Grenzmuseum und das Grüne Band. Für diese Gedenkstättenkultur müssen zukünftige spezielle Angebote erarbeitet werden. Dabei ist insbesondere der Bildungsaspekt für Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt zu stellen.

Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Gleiche Chancen auf sozio-kulturelle und ökonomische Teilhabe setzt neben der Anerkennung gleicher Rechte durch die Beseitigung von Schranken auf dem Arbeitsmarkt auch die Anerkennung von Lebensleistungen und Qualifikationen von Menschen nicht-deutscher Herkunft voraus. Mit einem Thüringer Anerkennungsgesetz soll ein Rechtsanspruch auf Feststellung, Bewertung und Bescheinigung bzw. Anerkennung der im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsqualifikationen, einschließlich berufspraktisch erworbenen Wissens und langjähriger Berufserfahrungen, geschaffen werden. Die Anerkennung darf sich dabei nicht an inländisch ökonomischen Verwertungsinteressen orientieren, sondern die Menschen in den Mittelpunkt rücken. Die Anerkennungsverfahren sollen bundeseinheitlich und für alle zugänglich sowie bürokratiearm geregelt sein.

Nazis im Kreis laufen lassen – Energie effizient nutzen

Wir werden ja wohl noch träumen dürfen: Solange es noch keine Antifaschismus-Klausel in der Thüringer Landesverfassung gibt und Demonstrationen von alten und neuen Nazis nicht grundsätzlich verboten werden können, sollten diese effizient genutzt werden. Nazi-Demos sind nur noch in einem extra angefertigten Riesen-Hamsterrad zugelassen und haben eine Mindestdauer von acht Stunden. Wer vorher aufhört zu laufen, bekommt einen Platzverweis. Die Gewinne, die mit der Energieproduktion erwirtschaftet werden, fließen direkt in die Einrichtung dezentraler Unterkünfte für Flüchtlinge.

Gleiche soziale und politische Rechte für alle in Thüringen lebenden Menschen als Voraussetzung für eine gelungene sozio-kulturelle Integration

Integration wird immer noch als Bringschuld der MigrantInnen und Flüchtlinge angesehen, an deren erster Stelle die Aneignung der deutschen Sprache steht. Ein eigener Beitrag der sogenannten Aufnahmegesellschaft wird allenfalls nachrangig anerkannt. Der Rechtsstatus eines Menschen darf nicht dazu führen, dass Mensch weniger Rechte besitzen. Jeder Mensch ist gleichberechtigtes Mitglied einer Gesellschaft. Integration findet überall dort statt, wo Menschen sich begegnen und interagieren. Ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen fördert Kommunikation und interkulturellen Austausch und baut gegenseitige Vorurteile ab. Interkultureller Austausch ist notwendige Bereicherung und Entwicklungsgrundlage für jede Gesellschaft. Aus diesem Grund müssen zunächst integrationsverhindernde Diskriminierungen, wie Residenzpflicht, Arbeitsverbote usw. beseitigt werden. Menschen, die länger als fünf Jahre einen Aufenthaltsstatus besitzen, sollen uneingeschränkte Mitbestimmungsrechte, also auch bei Wahlen und Abstimmungen, erhalten.

Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ abschaffen

Das Landesamt für den Verfassungsschutz stellt aufgrund seines Charakters als Nachrichtendienst kein geeignetes Instrument dar, von Einstellungen und Strukturen ausgehenden Gefahren für die politischen und sozialen Grund- und Menschenrechte in der notwendigen gesamtgesellschaftlichen Verantwortung abzuwehren. Zudem ist der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln regelmäßig mit dem anlasslosen und ereignisunabhängigen Eingriff in als Schutzrechte gegenüber dem Staat ausgestaltete Grundrechte verbunden. Aufgrund der strukturellen und personellen Verstrickung des TLfV in die bisher bekanntgewordenen Machenschaften im Zusammenhang mit der Führung von für den Aufbau und Organisation neonazistischer Strukturen verantwortlichen V-Personen, in das Versagen der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung neonazistischer Gefahren und in der Verfolgung von demokratischen antifaschistischen Netzwerken ist das TLfV keinesfalls reformfähig.

Schaffung einer Informations- und Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie

In Thüringen soll eine Informations- und Dokumentationsstelle für Menschenrechte, Grundrechte und Demokratie errichtet werden, die keinerlei nachrichtendienstliche Befugnisse erhält. Schwerpunktmäßige Aufgabe der Informations- und Dokumentationsstelle ist die Dokumentation neonazistischer und anderer gegen die Grundsätze der Verfassung gerichteter Aktivitäten in Thüringen sowie die Beratung von zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren bei der Auseinandersetzung mit neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Einstellungen sowie ihrer strukturellen und öffentlichen Erscheinungsformen. Außerdem soll sie Initiativen und Interessierte über Möglichkeiten demokratischer Beteiligungsformen und Nutzung direkt-demokratischer Instrumente allgemein informieren oder bezogen auf den konkreten „Aktions-Fall“ beraten.