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Kultur als Voraussetzung für selbstbewusste Teilhabe fördern

Kultur ist Lebendigkeit, Widerspruch, Vielfalt und Inspiration. Sie regt zum Innehalten, Nachdenken und zur Meinungsbildung an. Kultur ist ein Fundament unserer Gesellschaft und der Grundstein für Demokratie. Sie schafft Toleranz, Selbstvertrauen und ermöglicht die Kommunikation.  Aber nicht alle Menschen nehmen gleichberechtigt an Kultur teil, weil ihnen das Geld oder die Zeit fehlt, sie durch Barrieren gehindert werden oder der Fernseher ihre einzige Kulturquelle ist. Wir wollen, dass sich junge wie alte Menschen, solche ohne häusliche Bücherwand und jene in Rollstühlen oder mit Blindenstock kulturell betätigen und an Kultur teilhaben können.

Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Gleiche Chancen auf sozio-kulturelle und ökonomische Teilhabe setzt neben der Anerkennung gleicher Rechte durch die Beseitigung von Schranken auf dem Arbeitsmarkt auch die Anerkennung von Lebensleistungen und Qualifikationen von Menschen nicht-deutscher Herkunft voraus. Mit einem Thüringer Anerkennungsgesetz soll ein Rechtsanspruch auf Feststellung, Bewertung und Bescheinigung bzw. Anerkennung der im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsqualifikationen, einschließlich berufspraktisch erworbenen Wissens und langjähriger Berufserfahrungen, geschaffen werden. Die Anerkennung darf sich dabei nicht an inländisch ökonomischen Verwertungsinteressen orientieren, sondern die Menschen in den Mittelpunkt rücken. Die Anerkennungsverfahren sollen bundeseinheitlich und für alle zugänglich sowie bürokratiearm geregelt sein.