Kategorie-Archiv: Gelebte Demokratie

Volksbegehren erleichtern / „Finanztabu“ abschaffen

Volksbegehren erleichtern / „Finanztabu“ abschaffen

Die Volksbegehren für bessere Kitas und für gerechte Kommunalabgaben haben gezeigt: Sollen Volksbegehren und Volksentscheide im Land sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Kommunen tatsächlich wirksam sein, müssen in Zukunft auch Abstimmungsthemen zugelassen werden, deren Umsetzung in nennenswertem Umfang zur Ausgabe bzw. Umverteilung öffentlicher Gelder führt. Die Menschen in Thüringen müssen auch über die Verwendung öffentlicher Gelder, und öffentliche Abgaben umfassend abstimmen können. Dazu gehört auch, dass Gesetze und Projekte von einem bestimmten Finanzvolumen an verpflichtend den Stimmberechtigten zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Schweiz praktiziert das schon mit Erfolg – dort gibt es kein  „Finanztabu“ bei Abstimmungen.

Verwaltung demokratiefreundlich gestalten

Die Stärkung und der Ausbau der kommunalen Selbstverwaltung ist durch mehr Bürgernähe, Bürgerbeteiligung und demokratischer Mitwirkung zu realisieren. Vorschriften müssen modernen Qualitätsanforderungen genügen und gleichzeitig klar und verständlich formuliert sein. Markenzeichen einer Verwaltungsreform sind Entbürokratisierung, höhere Transparenz und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger müssen gegenüber der Verwaltung umfassende Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte erhalten. Dieses ist in einem Informationsfreiheitsgesetz zu regeln.

Kultur als Voraussetzung für selbstbewusste Teilhabe fördern

Kultur ist Lebendigkeit, Widerspruch, Vielfalt und Inspiration. Sie regt zum Innehalten, Nachdenken und zur Meinungsbildung an. Kultur ist ein Fundament unserer Gesellschaft und der Grundstein für Demokratie. Sie schafft Toleranz, Selbstvertrauen und ermöglicht die Kommunikation.  Aber nicht alle Menschen nehmen gleichberechtigt an Kultur teil, weil ihnen das Geld oder die Zeit fehlt, sie durch Barrieren gehindert werden oder der Fernseher ihre einzige Kulturquelle ist. Wir wollen, dass sich junge wie alte Menschen, solche ohne häusliche Bücherwand und jene in Rollstühlen oder mit Blindenstock kulturell betätigen und an Kultur teilhaben können.

Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ abschaffen

Das Landesamt für den Verfassungsschutz stellt aufgrund seines Charakters als Nachrichtendienst kein geeignetes Instrument dar, von Einstellungen und Strukturen ausgehenden Gefahren für die politischen und sozialen Grund- und Menschenrechte in der notwendigen gesamtgesellschaftlichen Verantwortung abzuwehren. Zudem ist der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln regelmäßig mit dem anlasslosen und ereignisunabhängigen Eingriff in als Schutzrechte gegenüber dem Staat ausgestaltete Grundrechte verbunden. Aufgrund der strukturellen und personellen Verstrickung des TLfV in die bisher bekanntgewordenen Machenschaften im Zusammenhang mit der Führung von für den Aufbau und Organisation neonazistischer Strukturen verantwortlichen V-Personen, in das Versagen der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung neonazistischer Gefahren und in der Verfolgung von demokratischen antifaschistischen Netzwerken ist das TLfV keinesfalls reformfähig.

Energie in öffentlicher Hand und unter demokratischer Kontrolle

Wie Energie erzeugt, verteilt und bezahlt wird, ist auch eine Frage von Demokratie und Teilhabe. Jahrzehntelang konnte das Wirtschaftsdiktat der Stromkonzerne die Weichenstellungen in der Energiepolitik unmittelbar bestimmen. Aber Energie  ist Daseinsfürsorge, die für uns – wie Wasser, Gesundheit und Bildung – ausschließlich als Teil öffentlicher Verantwortung zu begreifen ist. Die Frage nach einem Energiesystemwechsel muss mit der Frage nach einer Veränderung des Wirtschaftssystems hin zu einer sozial gerechteren Gesellschaft einhergehen. Nach der vollständigen Rekommunalisierung des EON-Energienetzes müssen auch weitere Bereiche der Energieversorgung in öffentliche Hand. Stadtwerke und Energiegenossenschaften werden wir darum ausdrücklich fördern.

Hochschulen demokratisieren/ Drittelparität in allen Entscheidungsbereichen

In Thüringen hat das derzeitige Hochschulgesetz die Voraussetzungen für einen drastischen Abbau der innerhochschulischen Demokratie zugunsten der Präsidien und der Zunahme der Fremdbestimmung durch Hochschulräte geschaffen. Für selbstbestimmte Hochschulen werden wir die rechtlichen Grundlagen ändern und in den Rang einer Verfassung erheben. Prämissen werden u.a. generelle Aufgaben und Funktionen der Hochschulen in der beruflichen und wissenschaftlichen Qualifikation der Lernenden sein, Interdisziplinarität, die Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, sowie der Erhalt wissenschaftlicher Pluralität. Ganz wichtig ist die Einführung einer vollständigen Drittelparität in allen Entscheidungsbereichen durch alle Hochschulmitglieder sein.

Regionale Schwerpunktsetzungen durch Bürgerinnen und Bürger

In die touristische Planung und der damit verbundenen regionalen Schwerpunktsetzung sind neben den handelnden Akteurinnen und Akteuren Bürgerinnen und Bürger beispielsweise durch die aktive Einbindung in die Arbeit der Tourismusverbände unter anderem über die Mitarbeit in Beiräten aktiv zu beteiligen. Sie sind das Gesicht vor Ort und prägen somit eine touristische Region nachhaltig. Ihre Einbindung bei der Planung und Realisierung von Investitionen in touristische Infrastruktur und der Durchführung von Großveranstaltungen stärkt Mitbestimmungsrechte und erhöht die Akzeptanz solcher Maßnahmen in der Bevölkerung.

Direkte Demokratie/ EinwohnerInnen-Beteiligung zu allen bürgerrelevanten Fragen

Sind Menschen von öffentlichen Entscheidungen betroffenen, müssen sie über Entscheidungsträger – z.B. die Abgeordneten – und konkret zu Sachfragen mitbestimmen können – auf allen Ebenen und in allen Gesellschaftsbereichen. Das heißt z.B.: Absenkung des Wahlalters; Wahlrecht unabhängig von der Staatsbürgerschaft („Wartezeit“ max. 5 Jahre); Ausbau der direkten Demokratie von den Kommunen bis zur EU; umfassende EinwohnerInnen-Beteiligung bei Planungs- und Finanzfragen (z.B. Bürgerhaushalte, Beteiligungsrechte bei Projekten); Demokratisierung der Gesellschaft durch Entscheidungsbeteiligung der EinwohnerInnen und „zivilgesellschaftliche Aufsicht“ (z. B. durch Beiräte in Zweckverbänden, öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen).

Informationsfreiheit sichern

In einer auf individuellen Grundrechten und dem Demokratieprinzip aufbauenden Gesellschaftsordnung ist das Recht auf Informationsfreiheit von entscheidender Bedeutung. Zum einen trägt es dazu bei, dass EinwohnerInnen von öffentlichen Stellen die für ihr politisches Engagement und für die Durchsetzung ihrer Rechte notwendigen umfassenden Informationen bekommen. Zum anderen führt der möglichst ungehinderte Zugang zu Informationen bei öffentlichen Stellen dazu, dass deren Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse im Sinne demokratischer Transparenz nachvollziehbar und damit auch kontrollierbar werden. Informationsfreiheit, Öffentlichkeit, Transparenz und demokratische Kontrolle staatlichen Handelns bilden einen untrennbaren Zusammenhang.

Mobile Servicebüros überall unterhalten

Für die Bürgerinnen und Bürger muss es einen Anlaufpunkt geben, ohne lange Wege. Deshalb ist landesweit ein Netz von Bürgerservicebüros zu errichten. Der Aufbau ist in den Städten und Gemeinden so zu realisieren, dass sie jederzeit auch mobil kleine Ortschaften erreichen können. Die Servicebüros haben die Funktion einer generellen Anlaufstelle für alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger. Neben den persönlichen Ansprechpartnern in den Servicebüros sind moderne Kommunikations- und Informationstechnologien unbürokratisch zur Lösung von Bürgeranliegen zur Verfügung zu stellen.