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Individuelle Förderung und herkunftssprachlicher Unterricht an Schulen

Zu gleichen Lebenschancen gehört auch die Möglichkeit zur Teilhabe an Bildung, so dass zwangsläufig Bildungsangebote Menschen nicht bereits ausschließen dürfen. Der Zusammenhang zwischen dem sozialen Status und dem Erreichen eines höheren Bildungsabschlusses ist allgemein bekannt und nicht mit der unterschiedlichen Kompetenz der Schüler zu erklären, ebenso nicht der Unterschied zwischen dem Bildungsabschlüssen zwischen Herkunfts-Deutschen und Kindern mit Migrationshintergrund. Hierfür müssen zwangsläufig Instrumentarien geschaffen werden bzw. vorhandene genutzt werden. Wie zum Beispiel die Anerkennung der Herkunftssprache als zweite Fremdsprache sowie die Umsetzung individuelle Förderung und herkunftssprachlicher Unterricht, um Kindern unterschiedslos die gleichen Lebenschancen zunächst erst einmal zu eröffnen – das heißt, auch Bildung muss diskriminierungsfrei sein.

Dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen und freie Wohnortwahl

Die Unterbringung von Flüchtlingen in Sammelunterkünften verunmöglicht individuelle und eigenverantwortliche Lebensgestaltung, es führt zu sozialer Ausgrenzung und wirkt insbesondere für Kinder entwicklungshemmend und auch entwicklungsstörend. Sammelunterkünfte verhindern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und befördern so Abgrenzung und Manifestieren rassistische Vorurteile. Flüchtlinge haben wie alle Menschen das Recht auf einen angemessenen Wohnraum, der ihre Privatsphäre schützt. Flüchtlinge, die absehbar länger als zwölf Monate in der Bundesrepublik sich aufhalten werden bzw. sich tatsächlich aufhalten, sollen deshalb das Recht haben, eine Wohnung in Thüringen anzumieten.

Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Gleiche Chancen auf sozio-kulturelle und ökonomische Teilhabe setzt neben der Anerkennung gleicher Rechte durch die Beseitigung von Schranken auf dem Arbeitsmarkt auch die Anerkennung von Lebensleistungen und Qualifikationen von Menschen nicht-deutscher Herkunft voraus. Mit einem Thüringer Anerkennungsgesetz soll ein Rechtsanspruch auf Feststellung, Bewertung und Bescheinigung bzw. Anerkennung der im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsqualifikationen, einschließlich berufspraktisch erworbenen Wissens und langjähriger Berufserfahrungen, geschaffen werden. Die Anerkennung darf sich dabei nicht an inländisch ökonomischen Verwertungsinteressen orientieren, sondern die Menschen in den Mittelpunkt rücken. Die Anerkennungsverfahren sollen bundeseinheitlich und für alle zugänglich sowie bürokratiearm geregelt sein.

Gleiche soziale und politische Rechte für alle in Thüringen lebenden Menschen als Voraussetzung für eine gelungene sozio-kulturelle Integration

Integration wird immer noch als Bringschuld der MigrantInnen und Flüchtlinge angesehen, an deren erster Stelle die Aneignung der deutschen Sprache steht. Ein eigener Beitrag der sogenannten Aufnahmegesellschaft wird allenfalls nachrangig anerkannt. Der Rechtsstatus eines Menschen darf nicht dazu führen, dass Mensch weniger Rechte besitzen. Jeder Mensch ist gleichberechtigtes Mitglied einer Gesellschaft. Integration findet überall dort statt, wo Menschen sich begegnen und interagieren. Ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen fördert Kommunikation und interkulturellen Austausch und baut gegenseitige Vorurteile ab. Interkultureller Austausch ist notwendige Bereicherung und Entwicklungsgrundlage für jede Gesellschaft. Aus diesem Grund müssen zunächst integrationsverhindernde Diskriminierungen, wie Residenzpflicht, Arbeitsverbote usw. beseitigt werden. Menschen, die länger als fünf Jahre einen Aufenthaltsstatus besitzen, sollen uneingeschränkte Mitbestimmungsrechte, also auch bei Wahlen und Abstimmungen, erhalten.