Die Stärkung und der Ausbau der kommunalen Selbstverwaltung ist durch mehr Bürgernähe, Bürgerbeteiligung und demokratischer Mitwirkung zu realisieren. Vorschriften müssen modernen Qualitätsanforderungen genügen und gleichzeitig klar und verständlich formuliert sein. Markenzeichen einer Verwaltungsreform sind Entbürokratisierung, höhere Transparenz und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger müssen gegenüber der Verwaltung umfassende Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte erhalten. Dieses ist in einem Informationsfreiheitsgesetz zu regeln.
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Mehrsprachigkeit und Barrierefreiheit bei öffentlichen Angeboten sicherstellen
Nicht nur einige Webseiten von touristischen Angeboten sondern alle Internetseiten, die von öffentlichen Trägern betrieben werden, sollten barrierefrei und mehrsprachig, d.h. wenigsten in Deutsch und Englisch verfasst sein. Dabei reicht das Spektrum von der Handyticket-App über das Online-Formular zur Beantragung eines Kindergartenplatzes bis zur Wirtschaftsförderung.
Thüringen kann den demografischen Wandel nur gestalten, wenn es auf Zuwanderung setzt und sich auf die Gäste, die zu uns kommen, einstellt. Dabei ist eine Grundbedingung, dass sich Menschen ohne Sprach- und sonstige Barriere über Thüringen und alles, was dieses Land zu bieten hat, informieren können.
Energie in öffentlicher Hand und unter demokratischer Kontrolle
Wie Energie erzeugt, verteilt und bezahlt wird, ist auch eine Frage von Demokratie und Teilhabe. Jahrzehntelang konnte das Wirtschaftsdiktat der Stromkonzerne die Weichenstellungen in der Energiepolitik unmittelbar bestimmen. Aber Energie ist Daseinsfürsorge, die für uns – wie Wasser, Gesundheit und Bildung – ausschließlich als Teil öffentlicher Verantwortung zu begreifen ist. Die Frage nach einem Energiesystemwechsel muss mit der Frage nach einer Veränderung des Wirtschaftssystems hin zu einer sozial gerechteren Gesellschaft einhergehen. Nach der vollständigen Rekommunalisierung des EON-Energienetzes müssen auch weitere Bereiche der Energieversorgung in öffentliche Hand. Stadtwerke und Energiegenossenschaften werden wir darum ausdrücklich fördern.
Hochschulen demokratisieren/ Drittelparität in allen Entscheidungsbereichen
In Thüringen hat das derzeitige Hochschulgesetz die Voraussetzungen für einen drastischen Abbau der innerhochschulischen Demokratie zugunsten der Präsidien und der Zunahme der Fremdbestimmung durch Hochschulräte geschaffen. Für selbstbestimmte Hochschulen werden wir die rechtlichen Grundlagen ändern und in den Rang einer Verfassung erheben. Prämissen werden u.a. generelle Aufgaben und Funktionen der Hochschulen in der beruflichen und wissenschaftlichen Qualifikation der Lernenden sein, Interdisziplinarität, die Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, sowie der Erhalt wissenschaftlicher Pluralität. Ganz wichtig ist die Einführung einer vollständigen Drittelparität in allen Entscheidungsbereichen durch alle Hochschulmitglieder sein.
Regionale Schwerpunktsetzungen durch Bürgerinnen und Bürger
In die touristische Planung und der damit verbundenen regionalen Schwerpunktsetzung sind neben den handelnden Akteurinnen und Akteuren Bürgerinnen und Bürger beispielsweise durch die aktive Einbindung in die Arbeit der Tourismusverbände unter anderem über die Mitarbeit in Beiräten aktiv zu beteiligen. Sie sind das Gesicht vor Ort und prägen somit eine touristische Region nachhaltig. Ihre Einbindung bei der Planung und Realisierung von Investitionen in touristische Infrastruktur und der Durchführung von Großveranstaltungen stärkt Mitbestimmungsrechte und erhöht die Akzeptanz solcher Maßnahmen in der Bevölkerung.
Direkte Demokratie/ EinwohnerInnen-Beteiligung zu allen bürgerrelevanten Fragen
Sind Menschen von öffentlichen Entscheidungen betroffenen, müssen sie über Entscheidungsträger – z.B. die Abgeordneten – und konkret zu Sachfragen mitbestimmen können – auf allen Ebenen und in allen Gesellschaftsbereichen. Das heißt z.B.: Absenkung des Wahlalters; Wahlrecht unabhängig von der Staatsbürgerschaft („Wartezeit“ max. 5 Jahre); Ausbau der direkten Demokratie von den Kommunen bis zur EU; umfassende EinwohnerInnen-Beteiligung bei Planungs- und Finanzfragen (z.B. Bürgerhaushalte, Beteiligungsrechte bei Projekten); Demokratisierung der Gesellschaft durch Entscheidungsbeteiligung der EinwohnerInnen und „zivilgesellschaftliche Aufsicht“ (z. B. durch Beiräte in Zweckverbänden, öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen).